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Die GPL im Einzelnen

Im eigentlichen Lizenztext stehen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:

0.
Die General Public License (GPL) gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Urhebers darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen der General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als ,,das Programm`` bezeichnet.

Als ,,auf dem Programm basierendes Werk`` wird das Programm sowie jegliche Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts bezeichnet; das bedeutet, ein Werk, das das Programm, auch auszugsweise, unverändert oder verändert, und/oder in eine andere (Compiler--) Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung in ,,Bearbeitung`` eingeschlossen.) Jeder Lizenznehmer wird im Lizenztext als ,,Sie`` angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von der General Public License nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programmes wird nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programmes unterliegt der Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das Program tut.

1.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quellcodes vom Programm, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright--Vermerk, sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen. Sie müssen alle Vermerke, die sich auf die Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen. Des weiteren müssen Sie allen anderen Empfängern des Programmes zusammen mit dem Programm eine Kopie der GPL geben.

Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen, und es steht Ihnen frei, gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anzubieten.

2.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder einen Teil davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen des Abschnitts 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  1. Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.

  2. Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von einem freien Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen der GPL ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

  3. Wenn das veränderte Programm normalerweise beim Lauf interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright--Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten) und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie der GPL ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).

Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich die General Public License und ihre Bedingungen nicht auf diese Teile, sofern sie als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Teile als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen der GPL erfolgen. Hierbei werden die Rechte weiterer Lizenznehmer auf die Gesamtheit ausgedehnt, und damit auf jeden einzelnen Teil --- unabhängig von der Person des Verfassers.

Es ist nicht der Zweck dieses Absatzes, Rechte für Werke zu beanspruchen oder Ihre Rechte an Werken zu bestreiten, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht der GPL, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf einem freien Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Die einfache Zusammenstellung eines anderen Werkes, das nicht auf dem freien Programm basiert, gemeinsam mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk, auf einem Speicher-- oder Vertriebsmedium, fällt nicht in den Anwendungsbereich der GPL.

3.
Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie in Abschnitt 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten --- vorausgesetzt, daß Sie dabei das folgende tun:

  1. Liefern Sie zusätzlich den vollständigen, zugehörigen, maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicherweise für den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muß; oder

  2. Liefern Sie das Programm mit dem mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige, maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zu einem Preis, der die Kosten für die materielle Durchführung der Verteilung nicht übersteigt, zur Verfügung zu stellen. Der Quellcode muß unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium verbreitet werden; oder

  3. Liefern Sie das Programm mit der Information, die auch Sie als Angebot zur Verteilung des korrespondierenden Quellcodes erhalten haben. (Diese Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle Verbreitung und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot nach Unterabschnitt b erhalten haben.)

Unter Quellcode eines Werkes wird die Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet vollständiger Quellcode: der gesamte Quelltext aller Module, die das Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen Schnittstellendefinitionen, sowie die Scripte, die die Kompilierung und Installation des ausführbaren Programmes kontrollieren. Als besondere Ausnahme braucht der verteilte Quellcode nichts zu enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft --- es sei denn, diese Komponente gehört zum ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programmes oder des Objectcodes erfolgt, indem der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quellen zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.

4.
Sie dürfen das freie Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es durch die General Public License nicht ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter der GPL. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter der GPL erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5.
Sie sind nicht verpflichtet, die General Public License anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der General Public License und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.

6.
Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den in der GPL festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung der darin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung der Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen der General Public License widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen in der GPL. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in der GPL und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die patentgebührenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programmes zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.

Zweck dieses Abschnittes ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zum weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet. Es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.

Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klarzumachen, was als Konsequenz aus dem Rest der General Public License betrachtet wird.

8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter die GPL gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, indem diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet die GPL die Beschränkung, als wäre sie im Lizenztext niedergeschrieben.

9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version der Lizenz hat eine eindeutig unterschiedliche Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, welcher Version und ,,any later version`` es unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen dieser Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

10.
Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; die FSF macht zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Die Entscheidung darüber wird von den beiden folgenden Zielen geleitet: dem Erhalten des freien Status von allen abgeleiteten Werken der freien Software und der Förderung der Verbreitung und Nutzung von Software generell.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

11.
Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programmes liegt bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein, übernehmen Sie die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur.

12.
In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programmes oder der Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder einem Dritten erlitten werden, oder einem Versagen des Programms bei der Zusammenarbeit mit irgeneinem anderen Programm), selbst wenn ein Urheber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

Die General Public License schließt mit einer Anleitung, wie Sie eigene Werke unter die GPL stellen können.



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